WHO versus DGPPN Neue WHO-Richtlinie zur Psychiatrie verdeutlicht extreme Positionen der DGPPN über den grundlegenden Paradigmenwechsel der WHO© Richard Juilliart | Shutterstock ID 1844056597

DGPPN ignoriert »Richtlinie für die Politik zur psychischen Gesundheit und strategische Aktionspläne« der WHO und will Elektroschocks wieder zwangsweise verabreichen dürfen

Lesedauer: 12 Minuten

Die »DGPPN« (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde) will, dass Elektroschocks (EKT) wieder zwangsweise verabreicht werden dürfen. In ihrer aktuellen »Richtlinie für die Politik zur psychischen Gesundheit und strategische Aktionspläne« plädiert die »WHO« dagegen für den Verzicht auf jeglichen Zwang in der Psychiatrie sowie für den Verzicht auf invasive Maßnahmen wie hirnoperative Eingriffe und Elektroschocks. Peter Lehmann informiert in seinem Beitrag »WHO versus DGPPN: Neue WHO-Richtlinie zur Psychiatrie verdeutlicht extreme Positionen der DGPPN«, über den grundlegenden Paradigmenwechsel der WHO.

Hinweis Übersetzung:

Ich verweise in meinen Beiträgen öfter auf englischsprachige Texte oder biete ganze Dokumente zum Download an. Dank Übersetzungstools wie DeepL und Google Translate lassen sich heute ganz einfach hochwertige Übersetzungen erstellen. Hier findest du eine kurze Anleitung für beide Tools.

Hintergrund: Die »DGPPN« erstellt in Deutschland die Behandlungsleitlinien für Menschen, die als psychisch krank diagnostiziert werden. Dies eine dreiteilige Beitragsreihe über die DGPPN, in der ich aufzeige, wie diese mit ihrem Verhalten und Handlungen permanent gegen ihre eigenen ethischen Leitlinien verstößt, denen sie sich verpflichtet fühlt. Dies ist Teil 2 von 3.

Teil 1: »Vorbild England: Folgt die DGPPN den neuen englischen Behandlungsleitlinien für Depressionen?«

Ich hatte die DGPPN in meinem Beitrag »Vorbild England: Folgt die DGPPN den neuen englischen Behandlungsleitlinien für Depressionen?« um eine Stellungnahme zur neuen Behandlungsleitinie für Menschen mit Depressionen der »NICE« (»National Institute for Health and Care Excellence«), die die Behandlungsleitlinien für Menschen mit Depressionen in England erstellt und in ihrer neuesten Edition diese fundamental geändert hatte, um eine Stellungnahme gebeten und darin gefragt, ob die »DGPPN« diese vorbildliche Behandlungsleitlinie übernimmt, ohne eine Antwort zu erhalten.

Das Verhalten der DGPPN bzgl. der neuen WHO-Richtlinie wundert mich daher kaum.

Anschreiben an die DGPPN mit bitte um Stellungnahme

Auch hier habe ich die DGPPN um eine schriftliche Stellungnnahme gebeten.

Ich finde es erschreckend wieviele namhafte Universitäten in der DGPPN vertreten sind und dieses menschenverachtende Verhalten mittragen:

  • Charité Berlin
  • ZI Mannheim
  • Universität Heidelberg
  • Universität Freiburg
  • Universität Tübingen
  • Universität Frankfurt am Main
  • Universität Leipzig
  • Universität München
  • Universität Düsseldorf
  • Asklepios Kliniken
  • Klinikum Ingolstadt
  • Klinikum Saalekreis
  • Pfalzklinikum
  • Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH
  • Medizinische Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz

DGPPN-Beirat für »Nachhaltiges Engagement«

Die DGPPN hat einen Beirat für »Nachhaltiges Engagement«. Dieser Beirat hat laut Aussage auf der Website der DGPPN folgende Aufgabe:

Der Beirat setzt sich aus ehemaligen Präsidenten der Fachgesellschaft und Ehrenmitgliedern zusammen. Zu seinen Aufgaben zählt es, den Vorstand in ethischen und grundsatzpolitischen Fragen bezüglich Wissenschaft, Lehre und Krankenversorgung zu beraten.

Der Beirat kommt offensichtlich seiner Aufgabe nicht nach, sonst würde er die DGPPN auf die »Richtlinie der WHO« hinweisen und der Leitung und dem Vorstand der DGPPN mitteilen, dass sie mit ihrem Verhalten gegen die eigenen ethischen Leitlinien verstößt.

Leitbild der DGPPN

Mit ihrer neuen Richtlinie für mehr Zwangsmaßnahmen bei der Behandlung psychisch Kranker verstößt die DGPPN gegen ihre eigene verfasste Leitlinie!

Dort steht unter Leitbild – Gemeinsamen Werten verpflichtet:

Die DGPPN hat sich bestimmten ethischen Grundüberzeugungen verschrieben. Sie definieren den Handlungsrahmen ihrer vielfältigen Aktivitäten.

  • Achtung der Würde und des Selbstbestimmungsrechts der betroffenen Menschen
  • Ideal einer evidenzbasierten und unabhängigen Wissenschaft
  • Verantwortung für das Wohl der Patienten und die Stärkung ihrer Selbstverantwortlichkeit
  • Wirksamkeit durch einen offenen, kontinuierlichen Diskurs

Diese Prinzipien gilt es umzusetzen mit Kompetenz und Offenheit – Kompetenz in der Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Offenheit gegenüber allen Menschen unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Religion oder sozialer Herkunft. Das sind die wesentlichen Prinzipien, denen die DGPPN sich verpflichtet fühlt und die ihr Handeln auch in Zukunft prägen werden.

Es bleibt dann wohl eher beim »fühlen« und ganz und gar nicht bei einer »Verpflichtung«!

Die DGPPN spricht von Verantwortung für das Wohl der Patienten und von ethischen Grundsätzen. Sie spricht von Achtung der Würde.

Nichts von dem, was die DGPPN tut hat etwas mit Ethik oder Würde zu tun. Entweder die DGPPN streicht diese beiden Begriffe oder wird ihnen gerecht! England hat diesen Schritt bereits getan, während die »DGPPN« nur hohle Phrasen drischt.

In diesem Beirat vertreten sind folgende Universitäten:

  • Charité Berlin
  • Heinrich Heine Universität Düsseldorf
  • Universität München
  • Universität Freiburg
  • Universität Tübingen
  • Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
  • Universität Bonn
  • Uniklinik RWTH Aachen
  • Bezirkskliniken Schwaben
  • Aktion Psychisch Kranke e. V.
  • Alexianer

Das Anschreiben kann hier gelesen werden:

WHO versus DGPPN: Neue WHO-Richtlinie zur Psychiatrie verdeutlicht extreme Positionen der DGPPN

Dr. phil. h.c. Peter Lehmann ist Dipl.-Pädagoge, Inhaber des Antipsychiatrieverlags und Mitglied im Fachausschuss Psychopharmaka der »Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie« (DGSP). Sein Beitrag ist unter dem Titel »Wie Feuer und Wasser: Weltgesundheitsorganisation und DGPPN. Neue WHO-Richtlinie verdeutlicht extreme Positionen der DGPPN« im Rundbrief des »Bayerischen Landesverbands Psychiatrie-Erfahrener e.V.« (Augsburg), Nr. 1, S. 10-15, erschienen. Hier der Abstract zum Beitrag:

Abstract:

Im März 2025 publizierten deutsche Elektroschockfreunde ein sogenanntes Consensuspapier, das von der »Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde« (DGPPN) unterstützt wird (Anmerkung des Webautors: Das Consensuspapier ist in der Fachzeitschrift »Der Nervenarzt«, die für Mitglieder der DGPPN kostenlos ist, unter dem Titel »Zugang zur Elektrokonvulsionstherapie bei Menschen mit fehlender Einwilligungsfähigkeit und als Behandlung gegen den natürlichen Willen« publiziert worden). Wie schon in anderen Stellungnahmen der DGPPN, die eine zwangsweise Verabreichung von Psychopharmaka als ethisch gerechtfertigt erklärt, pocht die DGPPN nun auf das Recht, Elektroschocks mit denselben normativen Maßstäben wie bei allen anderen psychiatrischen Behandlungsverfahren auch unter Anwendung von Zwang und gegen den natürlichen Willen der Betroffenen verabreichen zu dürfen.

Eine gesonderte und zum Teil restriktivere Handhabung im Vergleich zu anderen Maßnahmen sei weder medizinisch noch ethisch gerechtfertigt, juristische Hürden müssten beseitigt werden.

Selbst die sogenannte Erhaltungs-EKT soll Betroffenen aufgezwungen werden, das heißt, auf Dauer jeden Monat Elektroschocks. 2020 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) Psychiatern das Recht auf zwangsweise Verabreichung von Elektroschocks mit der Begründung verwehrt, dass Elektroschocks nicht dem notwendigen »medizinisch-wissenschaftlichen Konsens« entsprechen.

Wie wenig das von der DGPPN gezeichnete Bild einem medizinisch-wissenschaftlichen Konsens entspricht, veranschaulicht die neue, aus fünf Modulen bestehende »Richtlinie für die Politik zur psychischen Gesundheit und strategische Aktionspläne« (»Guidance on mental health policy and strategic action plans«) der Weltgesundheitsorganisation, die im selben Monat veröffentlicht wurde.

Die ausführlichen Auszüge aus der Richtlinie – nicht nur am Beispiel Elektroschock – zeigen, dass sich die DGPPN mit ihrer Psychiatriepolitik im psychiatriepolitischen Abseits verrannt hat und inzwischen extreme Positionen fernab von jeglichem medizinischen und wissenschaftlichen Konsens einnimmt.

Quelle: Rundbrief des »Bayerischen Landesverbands Psychiatrie-Erfahrener e.V.« (Augsburg), Nr. 1, S. 10-15

Die neue WHO-Richtlinie

Die WHO fordert in ihrer neuen Richtlinie psychiatrische Einrichtungen dazu auf, Anwendung von Zwangsmaßnahmen zu unterlassen:

Die Verankerung der Politik in einem menschenrechtsbasierten Ansatz erfordert eine ausdrückliche Bezugnahme auf die Rechte und Grundsätze, die in der CRPD festgelegt sind, einschließlich Gleichheit, Rechtsfähigkeit, Zwangsfreiheit, Beteiligung, Einbeziehung der Gemeinschaft und des Recovery-Ansatzes.  […]  Zwangspraktiken wie unfreiwillige Einweisung, unfreiwillige Behandlung, Isolation und die Anwendung körperlicher, mechanischer oder chemischer Zwangsmaßnahmen sind in psychosozialen Diensten in aller Welt weit verbreitet.

Es gibt jedoch keine Belege dafür, dass diese Praktiken irgendwelche Vorteile bieten, während sie nachweislich physische und psychische Schäden, Entmenschlichung, Traumata und eine Verschlechterung der psychischen Gesundheit verursachen sowie das Vertrauen in die Dienste untergraben.

Diese Praktiken können sich auch negativ auf Familienmitglieder und psychosoziale Fachkräfte auswirken;  […]  sie können diejenigen demotivieren, die bereits in diesem Bereich arbeiten.« (ebd, S. 3f.)

Der gesamte Beitrag kann von der Website von Peter Lehmann unter folgenden Link als PDF-Dokument heruntergeladen, gelesen und weitergegeben werden:

»«WHO versus DGPPN: Neue WHO-Richtlinie zur Psychiatrie verdeutlicht extreme Positionen der DGPPN

Außerdem sind zwei ähnliche Beitrage zum Rundbrief des »Bayerischen Landesverbands Psychiatrie-Erfahrener e.V. (Augsburg)« auch in »Dr. med. Mabuse – Zeitschrift für alle Gesundheitsberufe (Hungen)«, 50. Jg., Nr. 2, S. 12-14 und in »SeelenLaute – Selbsthilfezeitung für seelische Gesundheit« (Saarburg, Saarbrücken & Merzig), Ausgabe 72, S. 3 (Online-Ressource: https://peter-lehmann.de/docu/seelenlaute-who.pdf) veröffentlicht worden.

Persönliche Meinung

Als Betroffener, der sich seit 2011 in mehreren leidvollen Psychopharmakaentzügen befindet und der 14 gescheiterte Entzugsversuche eines SSRI-Antidepressiva hinter sich hat begrüße ich die neue WHO-Richtlinie. Damit könnte man endlich etwas gegen die Massenverschreibung von insbesondere Antidepressiva und anderen Psychopharmaka unternehmen und somit verhindern, dass es immer mehr, auch von Antidepressiva, körperlich Abhängige gibt.

Indirekte Zwangsbehandlung durch Einschüchterung und Drohung von Ärzten gegenüber Patienten

Neben den von der WHO genannten direkten Zwangsmaßnahmen gibt es auch indirekte Maßnahmen, die man als Zwang bezeichnen könnte, insbesondere dann, wenn Patienten von PsychiaterInnen sowohl ambulant, als auch in psychiatrischen Einrichtungen verbal eingeschüchtert werden, um sich den Behandlungsmaßnahmen zu unterwerfen, z.B. Psychopharmaka einzunehmen, obwohl man dies ablehnt.

Ich war oft in psychiatrischen Einrichtungen und habe diese verbalen Einschüchterungen und Drohungen sowohl bei mir, als auch bei Mitpatienten erlebt.

So wurde zu mir von einer Oberärztin einer Psychiatrie gesagt, als ich die Einnahme von Psychopharmaka ablehnte, weil ich schlechte Erfahrungen damit gemacht hatte:

Ihnen fehlt offensichtlich die Bereitwilligkeit, alles dafür zu tun, um wieder gesund zu werden.

Sie sind nicht motiviert genug, um die notwendigen Behandlungen, die wir Ihnen anbieten (Einnahme von Psychopharmaka), durchzuführen, damit sich Ihr gesundheitlicher Zustand verbessert. Es ist Ihre Entscheidung, dort ist die Tür.

Ich war oft Patientensprecher in der regionalen psychiatrischen Tagesklinik, in die ich zur Behandlung ging. Es ist üblich, dass Patienten in psychiatrischen Einrichtungen bestimmte Dienste übernehmen, um sie in Eigenverantwortung zu bringen und wieder an den Alltag zu Hause heranzuführen. Durch die Übernahme von solchen Aufgaben wird das Selbstvertrauen des Patienten gestärkt und er gewinnt mehr und mehr das Gefühl, wieder Dinge selbstständig übernehmen zu können.

Als Patientensprecher ist man dafür zuständig bei Konflikten unter Patienten und zwischen Patienten und Personal zu vermitteln. Ich war mehrfach Patientensprecher in dieser Tagesklinik und jedesmal kamen Patienten vor der Visite zu mir und sagten zu mir:

Markus, ich will da nicht hin, die (Oberärztin) macht mir wieder alles kaputt, was ich mir mit der Psychotherapeutin erarbeitet habe, die ist gemein zu mir, was soll ich tun?

Die Oberärztin war eine Narzisstin. Es ist mir in meiner langen Psychiatriegeschichte aufgefallen, dass sich explizit in psychiatrischen Einrichtungen oft Egomanen, Narzissten und Sadisten tummeln und Patienten die Behandlung zur Hölle machen!

Dagegen muss unbedingt etwas getan werden, gerade in diesem sensiblen Bereich der Medizin, wo sich hochsensible Patienten befinden, darf so etwas nicht geschehen!

Man sollte denken, dass gerade psychisch Kranke, die verzweifelt sind und oft nicht selbst entscheiden können, was gut für sie ist, denen es oft an Selbstvertrauen und Durchsetzungsvermögen mangelt und alles über sich ergehen lassen, in der Hoffnung, dass es ihnen helfen wird, man von Seiten der Psychiatrie mit Mitgefühl, Verständnis und Wertschätzung begegnet und man sie nicht verbal einschüchtert und bedroht und ihnen unterstellt, ihnen würde der Wille oder die Bereitwilligkeit fehlen, das ist nicht nur perfide sondern verschlechtert oft den Gesundheitszustand weiter!

Der Patient wird unnötig unter Druck gesetzt und wenn die Behandlung z.B. mit Antidepressiva oder Neuroleptika nicht erfolgreich ist, machen sich viele Patienten Selbstvorwürfe und denken, es läge an ihnen. Das Antidepressiva nur eine pharmakologische Wirkung von 20% haben, sprich nur bei jedem 5. wirken und die Hauptwirkung über den Placeboeffekt erfolgt, wie mehrere Studien wissenschaftlich bewiesen haben, siehe Kirsch u.a., wird ihnen von den Ärzten nicht gesagt, denn diese wissen dies meist selbst nicht, da es weder im Medizinstudium, noch in der Ausbildung zum Psychiater gelehrt wird.

Ebenfalls nicht gelehrt wird, dass Antidepressiva insbesondere bei Langzeiteinnahme (länger als ein Jahr), körperlich abhängig machen können und auch nicht, wie man Antidepressiva richtig reduziert und absetzt.

In den meisten Fällen werden Antidepressiva viel zu schnell von den Ärzten abgesetzt. Die offizielle Methode ist alle 4 Wochen die Dosis um die Hälfte zu reduzieren. Dies kann schwerwiegende und langwierige Konsequenzen in Form von multiplen physischen und psychischen Entzugssymptomen haben und zu einem sogenannten »Langzeitentzugssyndrom« führen, das mehrere Jahre anhalten kann, so wie bei mir!

Dazu lies den folgenden Beitrag:

Peer-Support-Gruppen hatten Recht, Leitlinien waren falsch: Dr. Mark Horowitz über das Absetzen von Antidepressiva

Die Rolle der selbsternannten Selbsthilfeorganisationen

Leider ist in Deutschland weder die wissenschaftliche Tatsache, dass Antidepressiva nur bei jedem 5. wirken, noch, dass Antidepressiva, insbesondere bei Langzeiteinnahme körperlich abhängig machen, noch immer nicht angekommen. Dafür sorgen die beiden großen Selbsthilfeorganisationen für Menschen mit Depressionen, die »Stiftung Deutsche Depressionshilfe« und die »Deutsche DepressionsLiga e. V.«, die die Meinungshoheit in der Öffentlichkeit haben und unter dem Deckmantel des Wohltäters knallharte Lobbyarbeit für die Antidepressivahersteller verrichten, daran zweifeln wir Betroffene und einige bisher wenige Experten wie Peter Lehmann nicht!

Das medikamentenbasierte Behandlungsparadigma der Psychiatrie von Depressionen hat vollständig versagt, wie die Non-Profit-Organisation »Mad in America« in ihrem Missionstatement zu Recht sagt und was durch mehrere Studien wissenschaftlich bewiesen wurde. Dies zeigt die bisher größte Metastudie.

Dazu lies bitte folgenden Beitrag:

Neue Studie zeigt: Häufigkeit, Dauer und Schwere von Antidepressivaentzugssymptomatik bisher unterschätzt

Der kalte Angstschweiß bricht einem aus, wenn man wie ich seit 2018 in Deutschland versucht Betroffene aufzuklären und mit ansehen muss, wie immer mehr Patienten von Antidepressiva körperlich abhängig werden, weil es hierzulande keine Organisation gibt, die es mit den mächtigen Lobbyorganisationen der DDH, DDL und DGPPN aufnehmen kann und deren Meinungshoheit in der Öffentlichkeit über die Ursachen von Depressionen und Antidepressiva brechen kann.

DDH, DDL und DGPPN ignorieren systematisch Betroffene, die große Probleme mit dem Reduzieren und oder Absetzen von Antidepressiva haben und leugnen ebenso systematisch deren Leid! Sie machen Betroffene zu Objekten der eigenen Wünsche, Begierden, Überzeugungen, Wahrnehmungen und wenn man einen Menschen zu einem Objekt macht, dann nimmt man ihm seine Würde. In unserem Grundgesetz heißt es in Artikel 1, Absatz 1:

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

DDH, DDL und DGPPN verstoßen aufgrund von Geltungssucht, Habsucht und Gier gegen das wichtigste Gesetz unseres Staates und bereichern sich auf Kosten des Leides von Betroffenen, das sie billigend inkauf nehmen.

Dieses Verhalten ist zutiefst menschenverachtend und darf nicht tolleriert werden!

Ich danke Peter Lehmann für seinen wichtigen Beitrag.

Aloha*

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Veröffentlicht von

Mein Name ist Markus Hüfner. Ich bin Blogger, Webdesigner und Künstler. In diesem Blog schreibe ich über meine Erfahrungen mit der Heilkraft der buddhistischen Psychologie und dem richtigen Reduzieren und Absetzen von Psychopharmaka auf Stand der aktuellen Wissenschaft.